Die Dichtheitsprüfung - Verpflichtend für alle Betreiber von Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent Kältemittelfüllung.
Die jährliche Dichtheitsprüfung ist für alle Betreiber von Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent Kältemittelfüllung verpflichtend. Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Leistung für Sie und sorgen so für die sichere Erfüllung der Vorschriften bei gleichzeitiger Werterhaltung.
Die Fakten im Überblick:
- Die jährliche Dichtheitsprüfung nach VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 durch sachkundiges und zertifiziertes Personal ist Pflicht.
- Inspektion und Wartung müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen.
- Eine Dokumentationspflicht gilt für diese Maßnahmen, ebenso wie für nachgefülltes Kältemittel aufgrund von Leckage sowie den Verbleib nach Rückgewinnung und Entsorgung.
Fordern Sie hier unseren Service an – wir freuen uns auf Sie!