Die Dichtheitsprüfung - Verpflichtend für alle Betreiber von Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent Kältemittelfüllung.

Die jährliche Dichtheitsprüfung ist für alle Betreiber von Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent Kältemittelfüllung verpflichtend. Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Leistung für Sie und sorgen so für die sichere Erfüllung der Vorschriften bei gleichzeitiger Werterhaltung.

Die Fakten im Überblick:

  • Die jährliche Dichtheitsprüfung nach VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 durch sachkundiges und zertifiziertes Personal ist Pflicht.
  • Inspektion und Wartung müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen.
  • Eine Dokumentationspflicht gilt für diese Maßnahmen, ebenso wie für nachgefülltes Kältemittel aufgrund von Leckage sowie den Verbleib nach Rückgewinnung und Entsorgung.


Fordern Sie hier unseren Service an – wir freuen uns auf Sie!